Radverkehrskonzept 2.0 für den Freistaat Thüringen
Am 19. Juni 2018 verabschiedete das Kabinett das Radverkehrskonzept 2.0 für den Freistaat Thüringen. Es wird die Handlungsgrundlage
für die Radverkehrspolitik der Landesregierung bis 2030 sein. Erstmals werden konkrete Ziele festgelegt, wie sich der Anteil der
Radfahrer im Straßenverkehr entwickeln soll: bis 2025 soll er auf 12 % steigen und sich damit gegenüber 2008 verdoppeln. Bis 2030
soll er einen Wert von 15 % erreichen.
Die Handlungsfelder im Radverkehrskonzept 2.0 betreffen die Infrastruktur und das Netz zum Radfahren einschließlich der Wegweisung,
das Fahrradparken und die Verknüpfung mit dem öffentlichen Verkehr, den Fahrradtourismus sowie die Themen Kommunikation, Verhalten
und Bildung.